Die Aufgaben des Instituts umfassen wissenschaftliche Forschung, Organisation von interkulturellen und wissenschaftlichen Veranstaltungen und die Betreuung einer Spezialbibliothek. Die Praktikanten erhalten Einblick in verschiedene Arbeiten des Instituts wie z.B. thematische Recherchen, den Umgang mit Nachlässen und Schenkungen, die Bibliotheksaufstellung und ähnlichem. Zu den wissenschaftlichen Aufgaben gehören z.B. das Erstellen von Bibliographien, Internetrecherchen, Lektorat und Übersetzung von wissenschaftlichen Fachtexten, Kopien, Scans, Arbeiten am Mikrofilmlesegerät. Zudem werden Einblicke in weitere Arbeitsbereiche des Instituts (Bibliothek, Verwaltung, Sekretariat, Empfang, Veranstaltungswesen) eröffnet und Möglichkeiten geboten, einen Teil der Praktikumszeit der eigenen fachlichen Fortbildung bzw. der Arbeit an einem eigenen Forschungsthema im Rahmen einer Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeit zu widmen.
Unser Angebot richtet sich an Studierende ab dem 2. Semester mit Haupt- oder Nebenfach Geschichte oder thematisch ähnlichen, interdisziplinären Studiengängen (in Augsburg etwa Kunst- und Kulturgeschichte und Interdisziplinäre Europastudien), die Interesse am südost- und osteuropäischen Bereich mitbringen. Alle Praktikantinnen und Praktikanten benötigen keine speziellen südost- oder osteuropäischen Sprachkenntnisse, wenngleich diese sehr willkommen sind. Das Institut geht davon aus, dass eine ordnungsgemäße Krankenversicherung besteht. Die Praktikantentätigkeit begründet keine Versicherungspflicht durch das Institut. Das Praktikum wird vergütet.
Für ausländische Studierende bieten sich Fördermöglichkeiten über das BAYHOST Programm an.
Sehr motivierte und interessierte Studierende können sich bei Interesse auf den interdisziplinären Masterstudiengang „Interdisziplinäre Europastudien“ bewerben und Praktikum mit Studium verbinden. Fördermöglichkeiten gibt es unter anderem wie folgt:
Die Dauer der Praktika kann individuell festgelegt werden, und ggf. während des Semesters abgeleistet werden. Das Praktikum sollte aber umgerechnet mindestens vier Wochen betragen, Maximalzeit ist aus rechtlichen Gründen drei Monate. Vor allem bei einer Anrechnung als Pflichtpraktikum sind zeitliche Vorgaben streng zu beachten. Bitte wenden Sie sich in allen Fällen im Vorfeld an die jeweiligen Ansprechpartner Ihres Studiengangs für Pflichtpraktika.
Am Ende des Praktikums wird den Praktikantinnen und Praktikanten eine Praktikumsbescheinigung und auf Wunsch ein Praktikumszeugnis ausgestellt. Die Praktikantinnen und Praktikanten sind Ihrerseits verpflichtet, einen knappen Abschlussbericht zu erstellen.
